Förderrichtlinie "pro-Invest"
pro-Invest: Förderung produktiver Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen im Gebiet der Regionalen Entwicklungskooperation Weserbergland plus Mit der zum 01.08.2007 im Landkreis Hameln-Pyrmont in Kraft getretenen KMU - Förderrichtlinie "pro Invest" [PDF: 86 KB] (in der Neufassung vom 16.12.2008) können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige Freier Berufe bei Investitionsvorhaben finanziell unterstützt werden. Ziel der Förderung ist die Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung.
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, wenn mindestens 1 zusätzlicher Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz neu geschaffen wird. Weiterhin werden die Umstellung, Anpassung bzw. Umstrukturierung einer Betriebsstätte, die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte sowie Maßnahmen zum Umweltschutz in ausgewählten Bereichen gefördert, wenn das Investitionsvorhaben zur Sicherung von Arbeitsplätzen beiträgt.
Für einige Bereiche (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Eigengesellschaften der Kommunen) bestehen Ausschlüsse bzw. Einschränkungen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige Freier Berufe, die im Landkreis Hameln-Pyrmont Investitionen tätigen.
Förderfähig sind alle Kosten der Anschaffung und Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter (Gebäude, Maschinen, Einrichtungen) sowie immaterielle Wirtschaftsgüter (Patente, Lizenzen u. ä.). Die Gesamtkosten müssen mindestens 20.000,- betragen.
Nicht förderfähig sind beispielsweise Leasing, Mietkauf (nur wenn Aktivierung beim Kapitalgeber erfolgt), Ersatzbeschaffungen, Verkehrs- und Transportmittel des Verkehrssektors (PKW, Kombi, LKW etc.), Ausgaben für den Wohnungsbau sowie Grunderwerbskosten für einen Betrag, der 10 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben übersteigt.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses. Die Höhe der Zuwendung beträgt in der Regel maximal 7,5 % der zuwendungsfähigen Kosten für mittlere Unternehmen und maximal 15 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine Unternehmen, höchstens jedoch 100.000,- .
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Gefördert werden können auch nicht investive Maßnahmen wie die erstmalige Teilnahme an Messen im In- und Ausland (Messestand, Miete, Transport etc.) und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch externe Berater, insbesondere im Bereich Gründungsberatung sowie in Form betriebswirtschaftlicher, organisatorischer und technischer Beratung.
Das Gesamtkosten müssen mindestens 1.000,- betragen. Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 50 % der Kosten, höchstens jedoch 5.000,- .
Eine Förderung können Sie beim Landkreis Hameln-Pyrmont, Süntelstraße 9, 31785 Hameln beantragen, bei dem Sie auch die erforderlichen Antragsunterlagen erhalten.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Landkreis Hameln-Pyrmont vor Beginn des Investitionsvorhabens schriftlich bestätigt, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt sind.
Ihre Ansprechpartner, die Sie gern ausführlich nach vorheriger Terminabstimmung beraten und auch bei der Antragstellung unterstützen, entnehmen Sie bitte der rechten Spalte.
Dieses Programm wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landkreises Hameln-Pyrmont finanziert.

