Beistandschaft/Elterngeld/Unterhaltsvorschuss
Hinter dieser Überschrift steht ein Veraltungsbereich in dem in drei Arbeitsbereichen eine Vielzahl von Arbeiten für Kinder und deren Eltern geleistet wird:
Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften sind dann erforderlich wenn Eltern ihre Kinder nicht mehr oder nicht ausreichend vertreten können.
Die Beistände unterstützen, wenn Abstammungs- oder Unterhaltsfragen zu klären sind.
Um finanzielle Hilfen geht es auch beim Elterngeld, das nach der Geburt eines Kindes hilft, den Verzicht auf Erwerbstätigkeit auszugleichen.