Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe trägt in Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen. Sie finanziert Einzelfallmaßnahmen der Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - und stellt sicher, dass die zustehenden sogenannten Ersatzleistungen und Kostenbeiträge eingehen.
Weitere Informationen je Themenfeld:
Kinderbetreuung
- Kindertagespflege
- Übernahme der Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte
- Übernahme der Gebühren für die Nachmittagsschulbetreuung
- Förderung der Ferienbetreuung
Jugendhilfen