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Teilnahmebedingungen Social Media Gewinnspiel "Felgenfest"

  1. Eine Teilnahme an dem Gewinnspiel der Facebook-Seite „Landkreis Hameln-Pyrmont - Kreisverwaltung“ und der Instagram-Seite "landkreis_hameln_pyrmont" ist nur unter Einbeziehung der Teilnahmebedingungen möglich.

  2. Dieses Gewinnspiel wird durchgeführt von der Pressestelle des Landkreises Hameln-Pyrmont, Süntelstr. 9, 31785 Hameln, die auch die Facebook- und Instagram-Seiten „Landkreis Hameln-Pyrmont“ betreibt.

  3. Der Teilnahmezeitraum des Gewinnspiels dauert von Montag, 22.05.2023, 12:00 Uhr bis Dienstag, 30.05.2023, 12:00 Uhr.

  4. Eine Änderung oder Barauszahlung des Preises ist ausgeschlossen.

  5. Die Teilnahme erfolgt als Follower der Seite „Landkreis Hameln-Pyrmont“ auf Facebook oder Instagram über einen Kommentar zu dem Post "Felgenfest-Gewinnspiel". 

  6. Mehrere Kommentare werden als einzelne Teilnahme gewertet. Dies gilt auch für Kommentare auf verschiedenen Plattformen.

  7. Jeder Teilnehmer kann nur einmal gewinnen.

  8. Kommentare die gegen die Facebook und Instagram Richtlinien, deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.

  9. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 14 Jahren und Wohnsitz in Deutschland, da der Versand der Preise ausschließlich innerhalb von Deutschland erfolgt. Ausgeschlossen von der Verlosung sind Mitarbeiter des Landkreises Hameln-Pyrmont.

  10. Die Gewinner werden nach Gewinnspiel-Ende per Zufallsgenerator ermittelt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  11. Die Gewinner werden über die Antworten-Funktion Ihres Facebook- oder Instagram-Kommentars informiert. Jeder Gewinner muss sich bis Mittwoch, den 31.05.2023 um 12 Uhr über eine private Nachricht an die Facebook- oder Instagram-Seite „Landkreis Hameln-Pyrmont“ mit seinen Adressdaten melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, wird der entsprechende Gewinn erneut unter den Teilnehmern verlost.

  12. Der Gewinnspiel-Veranstalter haftet nicht für unmittelbare oder Folgeschäden, die dem Teilnehmer durch die Teilnahme entstehen, es sei denn, sie sind auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Gewinnspiel-Veranstalters zurückzuführen.

  13. Es werden alle Facebook- oder Instagram-Namen der Teilnehmer erfasst und für die Gewinnauslosung gespeichert. Alle Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht, die Kommentare auf Facebook und Instagram bleiben allerdings bestehen und sind weiterhin auf der Seite einsehbar. Klarnamen und Adressdaten werden nur von den Gewinnern erfasst und nur zur Übermittlung des Gewinnes genutzt.

  14. Das Gewinnspiel wird nicht von Facebook und Instagram gesponsert oder unterstützt. Facebook und Instagram stehen daher nicht als Ansprechpartner für das Gewinnspiel zur Verfügung.

  15. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.