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Eingliederungshilfe für Schulkinder

Für Schulkinder  die von einer Behinderung bedroht sind oder eine Behinderung haben, gibt es eine Menge an Unterstützung und Hilfen. 

Ziele der Eingliederungshilfe für die betroffenden Schulkinder ist es, die Teilhabe an Bildung in ihrem schulischen Weg so individuell und selbstbestimmt machbar zu gestalten, damit eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft gelingt. Die  Schulkinder sollen später als Erwachsene befähigt werden, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Ziel der Eingliederungshilfe ist die Inklusion in der Gesellschaft.

Die Aufgabe der Eingliederungshilfe für die betroffenen Schulkinder ist die Vermittlung und Finanzierung von Hilfen, die die Teilhabe von Bildung z.B. mit Schulbegleitung, Vorlesekräfte, Studienassistenzen, Kommunikationsassistenzen (Gebärdensprachdoletschung usw.) aber auch heilpädagogische und sonstige Maßnahmen, die erforderlich und geeignet sind, den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Die Eingliederunghilfe für Schulkinder setzt ihren Fokus auf die Hilfe in der Schulzeit für Kinder von der Einschlung bis zum Übergang in eine berufsorientierte Ausbildung.

Die Leistungen von der Eingliederungshilfen für Schulkinder hat das Ziel Teilhabebeschränkungen für Schulkinder mit einer Behinderung oder von einer Behinderung bedroht sind zu reduzieren. Mit einer umfassenden sozialpädagogische und sozialrechtliche Beratung betreuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Amt für Inklusion Familien mit Kinder die von einer Behinderung bedroht sind oder eine eine Behinderung haben. Behinderungen sind Einschränkungen, die voraussichtlich länger als 6 Monate anhalten, ggf. lebenslange Einschränkungen in der Teilhabe bedeuten.


Leistungen zur sozialen Teilhabe nach dem Sozialgesetzbuch Neun  sind zum Beispiel Hilfsmittel, heilpädagogische Leistungen für Kinder, Hilfen zum Erwerb lebenspraktischer Fertigkeiten, Förderung der Verständigung mit der Umwelt (zum Beispiel Gebärdensprache), 

Gemeinsam mit den hilfesuchenden Familie werden die Wünschen und der Bedarf des jeweiligen Kindes ermittelt. Es geht darum, Schulkinder, die wegen einer bestehenden oder möglichen Behinderung auf eine sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, mit einer individuellen angepassten Maßnahme zu unterstützten.

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören festgestellt werden.

Beispiele von Bereichen der sonderpädagogischen Unterstützung:

• Förderschwerpunkt Lernen
• Förderung der sozialen & emotionalen Entwicklung
• Förderung in der Sprachentwicklung
• Förderung in der geistigen Entwicklung
• Förderung in der körperlichen und motorischen Entwicklung
• Förderschwerpunkt in der Sinnesentwicklung des Sehens und Hörens
• Schulbegleitung

An wen muss ich mich wenden?

Anträge für die Eigliederungshilfen für Kinder im Vorschulalter stellen Sie bitte beim Landkreis Hameln-Pyrmont. Das Amt für Inklusion gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsunterlagen: 

Folgende Unterlagen werden zudem für die Bearbeitung des Antrages benötigt:

- medizinische Unterlagen zum Nachweis einer Behinderung gem. § 2 SGB IX
(aktuelle Diagnosen nach ICD-10 / ICF-basierte Stellungnahme)

- Nachweise zu Einkommen und Vermögen:
(Einkommenssteuerbescheid des Vorvorjahres, Kontoauszüge der letzten drei Monate von allen Konten und Sparbüchern)