Wasserbehörde
Die Wasserbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont versteht sich als moderne Dienstleistungsbehörde, gemäß dem Grundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes, die Gewässer (Grundwasser, Flüsse und Seen) als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu sichern. Hierzu gehört die Unterbindung aller Maßnahmen die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht unerheblichen Ausmaß schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers herbeizuführen.
Sauberes Wasser in Bächen und Seen und ihre Einbindung in die Natur sind Qualitätsmerkmale unserer Landschaft, in der viele Menschen gerne ihre Ferien verbringen. Die Qualität der Gewässer und des Grundwassers (als Trinkwasserreservoir) zu wahren und zu verbessern ist Aufgabe der Wasserbehörde. Sie überwacht nicht zuletzt die Kläranlagen und Abwassereinleitungen sowie die Lagerung und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Hierzu ist das Aufgabenfeld der Wasserbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont untergliedert in folgende Bereiche:
- Grundwasser/Trinkwasser
- Heilquellen
- Abwasser
- Regenwasser
- Gewerbliches Abwasser
- Gewässer
- Hochwasserschutz/Überschwemmungsgebiete
- Lagerung wassergefährdender Stoffe
Eine Übersicht wasserbehördlicher Fachdaten im Zuständigkeitsbereich des Umweltamtes ist im Geoportal hinterlegt.