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Regionalplanung

Allgemeine Informationen

Aufgabe der Raumordnung ist es, unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen, Raumnutzungskonflikte auszugleichen und durch Raumordnungspläne den Rahmen für eine nachhaltige Raumentwicklung zu setzen.

Dabei stehen u. a. folgende inhaltliche Schwerpunkte im Fokus:

  • die Festlegung der Grundzentren, d.h. derjenigen Zentralen Orte in den Gemeinden und Samtgemeinden, an denen die Einrichtungen für die Versorgung der Bürger mit den Dingen des täglichen Bedarfs (Grundversorgung) konzentriert werden,
  • Aussagen zur Bereitstellung von regional bedeutsamen Wohn- und Gewerbeflächen,
  • die Festlegung von Nutzungsvorrängen zur Sicherung intakter Lebens- und Wirtschaftsräume und der natürlichen Lebensgrundlagen,
  • Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung. 

Regionale Raumordnungsprogramme (RROP) entfalten für die raumbedeutsamen Planungen eine starke Steuerungs- und Bindungswirkung. Sie müssen daher aktuell gehalten und problembezogen geändert werden sofern sich wesentliche Rahmenbedingungen und Nutzungsansprüche ändern. Im Niedersächsischen Raumordnungsgesetz (NROG) ist festgeschrieben, dass spätestens alle 10 Jahre eine Überprüfung der RROPs auf ihre Aktualität stattfinden muss. Informationen zum aktuellen RROP von 2001 können Sie den rechts aufgeführten Dokumenten entnehmen.

Aktuelles

Unterlagen zum Beteiligungsverfahren des RROP-Entwurfs 2021:

Vorbemerkungen zum RROP-Entwurf 2021

Satzung bestehend aus

  1. Satzungsentwurf
  2. Beschreibende Darstellung der Ziele und Grundsätze
  3. Zeichnerische Darstellung der Ziele und Grundsätze

Weitere Verfahrensunterlagen:

Beschreibende Darstellung - Begründung

Beschreibende Darstellung - Anhänge 1-3

Beschreibende Darstellung - Anhang Karte Windpotenzial

Beschreibende Darstellung - Karte harte Ausschlusskriterien

Beschreibende Darstellung - Karte weiche Ausschlusskriterien

Umweltbericht

Gutachten:

Neuuntersuchung Historischer Kulturlandschaften im Landkreis Hameln-Pyrmont

Wohnraumversorgungskonzept Landkreis Hameln-Pyrmont (ohne Stadt Hameln)

Kurzgutachten (PDF, 10.9 MB)

Die hier hinterlegten Unterlagen sind auch in Papierform vom 01. 11.2021 bis 10.12.2021 beim Landkreis Hameln-Pyrmont, Süntelstraße 9 in Hameln im Kreishausfoyer während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) einsehbar. Eine Einsichtnahme außerhalb der Öffnungszeiten ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 05151/903-9111 möglich. Die aktuellen Vorgaben zum Schutz in der Corona-Pandemie sind zu beachten.

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