Glasfaserausbau durch den Landkreis Hameln-Pyrmont
Eine leistungsfähige Breitbandversorgung ist eine Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und eine positive Entwicklung im Landkreis Hameln-Pyrmont sowie in dessen Kommunen.
Zur Verbesserung der Internetversorgung im ländlichen Raum wurde durch den Landkreis Hameln-Pyrmont in den Jahren 2018 bis 2023 ein Glasfasernetz zur Versorgung von 11.400 Adressen mit Gigabitbandbreiten errichtet. Der Betrieb des Netzes wurde an die htp GmbH in Hannover vergeben. Für einen Verfügbarkeitscheck und für die Beauftragung von Telefon- und Internetdienstleistungen können Sie die htp GmbH hier erreichen.
Die Fortsetzung des vom Landkreis geförderten Glasfaserausbaus ist aktuell in der Entscheidungsphase. Weiterführende Informationen folgen sobald entsprechende Ergebnisse vorliegen.
Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau
Unabhängig von dem durch den Landkreis geförderten Glasfaserausbau haben verschiedene Telekommunikationsunternehmen eigene Glasfaserausbauprojekte im Landkreis Hameln-Pyrmont angekündigt bzw. setzen die Projekte bereits um. Die Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen wird sich daher in den kommenden Jahren erheblich verbessern. Der Landkreis ist nicht an diesen Ausbauprojekten beteiligt und hat insofern keinen Einfluss auf das Ausbauprojekt oder die angebotenen Konditionen. Dem Netzbau geht in der Regel eine mehrmonatige Vermarktungsphase voran, in der Glasfaseranschlüsse bestellt werden können. Beachten Sie hierzu bitte die entsprechenden Ankündigungen und Werbemaßnahmen der verschiedenen Anbieter.
Recht auf Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten
Set 2021 besteht ein Rechtsanspruch auf eine Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten. Durch die Bundesnetzagentur wurde hierzu in der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV) vom 1. Juni 2022 festgelegt, dass ein Anspruch auf eine Download-Geschwindigkeit von mindestens 10 Megabit pro Sekunde besteht.
Für weitere Informationen für die Meldung einer Unterversorgung wenden Sie sich hier direkt an die Bundesnetzagentur.
Nach der Prüfung durch die Bundesnetzagentur wird ggf. ein Telekommunikationsunternehmen verpflichtet sein Telefonnetz soweit zu verbessern, dass die Mindestbandbreite erreicht wird. Kosten für den Kunden entstehen hierdurch nicht.