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11.04.2024

Presserat spricht Rüge gegen Dewezet aus
Jetzt mit ausführlicher Entscheidung des Presserates

Der Deutsche Presserat hat gegen die Deister- und Weserzeitung (Dewezet) eine öffentliche Rüge ausgesprochen. Grund dafür ist ein schwerer Verstoß gegen die im Pressekodex festgeschriebene journalistische Sorgfaltspflicht im Artikel „Mehrheit der Leser hat Sorgen wegen Integration – Leser sehen die Lage mehrheitlich anders als Landrat Adomat“ vom 24. Oktober 2023.

Vollständige Entscheidung des Presserates (PDF, 221 kB)

Demzufolge wurde die Zeitung vom Presserat mit Schreiben vom 21. März 2024 gebeten, die Rüge in einer der nächsten Ausgabe zu veröffentlichen.

Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und deren Online-Auftritte in Deutschland. Anhand von Beschwerden überprüft er die Einhaltung ethischer Regeln im Journalismus, die im Pressekodex festgehalten sind. Die öffentliche Rüge ist die härteste Sanktion des Presserates, die von der Redaktion in einer ihrer nächsten Ausgaben veröffentlicht werden muss.

Zum Hintergrund:

Mit der Ausgabe vom 24. Oktober 2023 hat die Dewezet den Artikel mit der Überschrift „Mehrheit der Leser hat Sorgen wegen Integration – Leser sehen die Lage mehrheitlich anders als Landrat Adomat“ veröffentlicht.

Mit dieser Berichterstattung wird die Behauptung aufgestellt, die Dewezet-Leser würden das Thema „Migration in Deutschland“ gegensätzlich zum Landrat bewerten. Die Behauptung suggeriert, die Leser würden sich mehrheitlich über die Folgen der Integration Sorgen machen, während der Landrat keine „gereizte Stimmung“ wahrnehme. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Vielmehr stammt die Stellungnahme, aus der der Landrat in unprofessioneller Weise zitiert worden ist, vom 28. September 2023 und bezieht sich auf ein anderes Thema, nämlich den Verlauf der Unterbringung von Geflüchteten im Landkreis Hameln-Pyrmont – und nicht auf die in Deutschland. Zudem hat sich der Landrat zu der Umfrage vom 24. Oktober 2023 überhaupt nicht geäußert, auch nicht auf Anfrage. 

Aufgrund dieser letztlich irreführend erscheinenden Darstellung wurde die Dewezet mit Schreiben vom 24. Oktober 2023 zum Abdruck einer Gegendarstellung aufgefordert.

Die Dewezet hat dazu Stellung genommen und ist im Ergebnis zu einer „nicht gegendarstellungsfähige Meinungsäußerung“ gekommen. Gleichzeitig wurde Landrat Dirk Adomat angeboten, die Ergebnisse der Umfrage zu erörtern und entsprechend für den Landkreis einzuordnen.

Da dieses Angebot weder angemessen noch verhältnismäßig erschien und womöglich dazu gedient hätte, die bereits beanstandete Berichterstattung vom Beschwerdeführer selbst relativieren zu lassen, wurde davon kein Gebrauch gemacht.

Am 8. November 2023 wurde von hier aus schriftlich Beschwerde beim Presserat eingelegt, die mit einem Verstoß gegen die Einhaltung der Sorgfaltspflicht begründet wird.

In seiner Sitzung vom 12. März 2024 ist der Beschwerdeausschuss des Presserates zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beschwerde im Sinne der Beschwerdeordnung begründet ist. Der Ausschuss hat einen Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex festgestellt und gegen die Zeitung gem. § 12 Beschwerdeordnung eine öffentliche Rüge ausgesprochen.

Der Deutsche Presserat hat im März 2024 insgesamt 20 Rügen ausgesprochen, u. a. gegen die Deister- und Weserzeitung wie folgt:

Irreführende Berichterstattung über eigene Online-Umfrage

Als schweren Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex wertete der Presserat einen Bericht der DEISTER- UND WESERZEITUNG über eine eigene Online-Umfrage. Zwar hatte die Redaktion im Artikel mitgeteilt, die Umfrage mittels Online-Umfrage-Tools sei nicht repräsentativ. Die Überschrift „Mehrheit der Leser hat Sorgen wegen Integration“ suggerierte jedoch die Aussagekraft für die gesamte Leserschaft. Darüber hinaus stellte die Redaktion Umfragewerte zu Migrationsthemen, die sich auf Deutschland bezogen, Aussagen des Landrats zur Situation vor Ort gegenüber. Die auf dieser Basis erfolgte redaktionelle Einordnung, die Sichtweisen der Leser seien konträr zu denen des Landrats, war insofern nicht ausreichend von den zugrundeliegenden Informationen gedeckt und irreführend.

Siehe auch:

Presserat rügt Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht und den Opferschutz - Presserat

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