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21.09.2022

Mit 165 km/h über die B 217 - Gericht bestätigt hohe Strafe und Vorsatz

Dass gravierende Verkehrsverstöße auch harte Konsequenzen nach sich ziehen, hat ein Raser aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont aktuell erfahren müssen. Der Autofahrer war im Herbst letzten Jahres mit seinem Sportwagen auf der B 217 bei Hilligsfeld in Höhe des Friedhofs mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs: Wo außerorts 70 km/h erlaubt sind, hatte der Fahrer seinen Wagen schon unter Abzug der Messtoleranz auf 165 km/h beschleunigt. Damit überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 95 km/h und war mehr als doppelt so schnell unterwegs wie auf diesem Streckenabschnitt erlaubt ist.

Insgesamt muss der Fahrer, dessen Verantwortungsbewusstsein zu hinterfragen ist, eine hohe Geldbuße in Höhe von 1.650 Euro zahlen. Zusätzlich ist ein Fahrverbot von 3 Monaten für den Verkehrsverstoß fällig. Der Bußgeldkatalog sieht bei einem derartigen Verstoß lediglich eine Regel-Geldstrafe in Höhe von 700 Euro vor.

Für den Betroffenen kommt jedoch erschwerend hinzu, dass ihm vorgeworfen wird, den Verstoß vorsätzlich begangen zu haben. Das vorsätzliche Handeln prüft die Bußgeldbehörde im Regelfall, wenn die zulässige Geschwindigkeit um 40 Prozent oder mehr überschritten wird. Einen weiteren Aufschlag gibt es für den Sportwagenfahrer, weil er nicht das erste Mal zu schnell unterwegs war. In der jüngeren Vergangenheit hatte er bereits mehrfach das rote Licht der Blitzer-Kamera ausgelöst. Vor seiner Strafe konnte ihn auch ein Gang vor Gericht nicht schützen. Das Amtsgericht Hameln bestätigte jetzt den Bußgeldbescheid des Landkreises.

„Im Bereich des Friedhofs bei Hilligsfeld stellen wir regelmäßig massive Geschwindigkeitsüberschreitungen fest“, erklärt Andreas Stemme, Leiter des Straßenverkehrsamtes in Hameln. „Im Hinblick auf die dort einmündende Straße, die vor allem durch landwirtschaftlichen Verkehr, wegen der Höhenbeschränkung der Bahnunterführung jedoch auch von LKW und schließlich von Bussen in Fahrtrichtung Hilligsfeld befahren wird, ergibt sich an dieser Stelle ein hohes Gefahrenpotenzial.

„Daher werden wir mit unserer Verkehrsüberwachung präventiv tätig, um Raser unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten zur Verantwortung zu ziehen - zum Schutz der Verkehrsteilnehmenden, die sich an die Regeln halten und um Unfällen vorzubeugen“, betont Stemme abschließend.