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19.07.2022

Neuregelung der Rücknahme von Elektro-Altgeräten

Seit dem 1. Juli 2022 gilt für den Handel eine gesetzlich bindende Verpflichtung zur Rücknahme von Kleingeräten wie Wasserkocher, Rasierapparate, Smartphones und ähnlicher Geräte.

Demzufolge nehmen Supermärkte, Discounter und größere Drogeriemärkte diese Elektrogeräte zurück und zwar unabhängig davon, ob diese Geräte in den entsprechenden Geschäften ursprünglich gekauft wurden oder ob gleichzeitig ein neues Gerät erworben wird.

Hintergrund für diese neue Regelung ist, dass am 1. Juli 2022 eine im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gewährte Übergangsfrist abgelaufen ist. Die jetzt geltende erweiterte Rücknahmeverpflichtung im Handel, in Supermärkten, in Lebensmitteldiscountern und großen Drogeriemärkten bedeutet für die Verbraucherinnen und Verbraucher, dass zu den vorhandenen kostenlosen Rücknahmestellen viele neue hinzugekommen sind.

Der Kreisabfallwirtschaft (KAW) zufolge werden durch den Gesetzgeber große Hoffnungen in die Sammlungen im Handel gesetzt. Jetzt kann die Entsorgung kleinerer Geräte beispielsweise ganz einfach mit dem Wocheneinkauf an den entsprechenden Stellen verbunden werden. Auf diesen vereinfachten Wegen sollen die Erfassungsmengen an Altgeräten gesteigert werden. Denn nur wenn die Altgeräte vor ihrer Verwertung bestmöglich separiert und gesammelt werden, können die enthaltenen Schadstoffe gesichert und die ebenfalls enthaltenen Wertstoffe zurückgewonnen werden.

In diesem Zusammenhang gibt die KAW ergänzend den Hinweis, dass Batterien und Akkus wegen ihres Ressourcen- und Schadstoffgehaltes fachgerecht zu entsorgen sind und in keinem Fall in den Hausmüll gehören. Sie sollen in erster Linie im Handel, überall wo Batterien zum Kauf angeboten werden, in die dort aufgestellten Sammel­boxen abgegeben werden. Diese bereits seit Jahren bestehende Rücknahmepflicht für Altbatterien und Akkus im Handel ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, ihre ausgedienten Energiespender bequem und umweltgerecht zu entsorgen.