Team Kreistagsbüro/
Kommunalaufsicht/Beteiligungen
Das Team, welches dem Geschäftsbereich 1 zugeordnet ist, kümmert sich im Wesentlichen um drei Aufgabengebiete:
Kreistagsbüro
Das Kreistagsbüro bereitet die Sitzungen des Kreistages, des Kreisausschusses vor und nach und unterstützt die zuständigen Ämter bei der Betreuung der „Fachausschüsse“ (z. B. Finanzausschuss, Schulausschuss).
Darüber hinaus ist das Kreistagsbüro für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen (Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl und Kommunalwahl) im Kreisgebiet verantwortlich, soweit die Aufgaben (wie z. B. die Ausgabe von Briefwahlunterlagen oder die Einrichtung der Wahllokale) nicht den Gemeinden übertragen sind.
Kommunalaufsicht
Als Kommunalaufsichtsbehörde unterstützt der Landkreis auf Grundlage der Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (mit Ausnahme der Stadt Hameln) bei rechtlichen Fragestellungen, wacht über die Einhaltung von Recht und Gesetz bei kommunalen Entscheidungen und berät in Bezug auf die kommunale Aufgabenerfüllung. Im Zuge der finanziellen Kommunalaufsicht obliegt der Stabsstelle auch die Prüfung und - soweit erforderlich - die Genehmigung der Haushaltspläne bzw. Haushaltssatzungen der unter der Aufsicht des Landkreises stehenden Städte und Gemeinden.
Beteiligungsmanagement
Der Landkreis ist an diversen Einrichtungen und Unternehmen beteiligt, die einem öffentlichen Zweck dienen. Beispielhaft zu nennen sind
- die KreisAbfallWirtschaft
- der Wendepunkt - Jugendhilfe im Landkreis Hameln-Pyrmont
- die Verkehrsgesellschaft Hameln-Pyrmont mbH
- die Impuls - gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit und Qualifizierung des Landkreises Hameln-Pyrmont mbH
- die Kreissiedlungsgesellschaft mbH des Landkreises Hameln-Pyrmont
- die Klimaschutzagentur Weserbergland gGmbH
- die Dokumentations- und Lernort Bückeberg gGmbH
Das Beteiligungsmanagement koordiniert und überwacht die Beteiligungen, wirkt durch vorbereitende Maßnahmen (beispielsweise Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen) bei der Entscheidungsfindung zu beteiligungsrelevanten Themen mit und steht den damit befassten Akteuren als Ansprechpartner zur Verfügung.
Erstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses
Mit dem konsolidierten Gesamtabschluss schafft die Stabsstelle einen Gesamtüberblick über die finanzielle Lage des „Konzerns Landkreis Hameln-Pyrmont“. Dabei werden der Jahresabschluss des Stammhaushaltes des Landkreises und die Jahresabschlüsse der einzelnen Beteiligungen zusammengefasst, um ein umfassendes Bild der finanzwirtschaftlichen Situation des Landkreises einschließlich ausgegliederter Aufgabenbereiche zu erhalten. Die Ergebnisse des jährlich neu durchzuführenden Konsolidierungsprozesses werden jeweils in einem umfassenden Konsolidierungsbericht, der auch den Beteiligungsbericht enthält, dargestellt.
Der Landkreis musste erstmals für das Haushaltsjahr 2012 einen konsolidierten Gesamtabschluss aufstellen. Der konsolidierte Gesamtabschluss ist gem. § 128 Abs. 6 i. V. m. Abs. 1 nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.
Die Prüfung der konsolidierten Gesamtabschlüsse 2021 - 2023 durch das Rechnungsprüfungsamt sowie die anschließende Beschlussfassung durch den Kreistag stehen noch aus.