Betreuungsstelle
Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Unterstützung einer rechtlichen Betreuungsperson angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertretung an die Seite zu stellen, die für sie in einem genau festgelegten Aufgabenbereich Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Als Betreuer:innen kommen in erster Linie Familienangehörige in Betracht. Sollte niemand zur Verfügung stehen, kann eine andere ehrenamtliche Betreuungsperson oder ein:e Berufsbetreuer:in vom Gericht bestellt werden.
Mit einer Betreuungsverfügung oder falls eine Person zur Verfügung steht, einer Vollmacht, können Sie frühzeitig Ihre Wünsche festhalten.
Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle Unterstützung und Beratung zur rechtlichen Betreuung. Die örtliche Betreuungsstelle unterstützt und berät Sie ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Personen, die Verantwortung als Betreuer*in übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und dem Betreuungsverein erhalten. Der Betreuungsverein Hameln-Pyrmont e.V. bietet regelmäßig Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer:innen an.
Aufgabenschwerpunkte
1. Rechtliche Betreuungen:
- Allgemeine Beratung zu den Voraussetzungen und dem Wesen einer rechtlichen Betreuung sowie zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens
- Aufzeigen und Vermittlung anderer Unterstützungsmöglichkeiten
- Mitteilungen/ Stellungnahmen an das Betreuungsgericht zum Erfordernis von Betreuungseinrichtungen oder anderer Maßnahmen (z. B. freiheitsentziehender Maßnahmen) in Betreuungssachen
- Unterstützung des Betreuungsgerichts zum Beispiel bei der Sachverhaltsaufklärung, im Rahmen von Betreuungsverfahren oder bei Konflikten im Rahmen der Ausübung von Vollmachten, Gewinnung und Vorschlag geeigneter Betreuer:innen
- Klärung von Konflikten zwischen Betreuten und Betreuer:innen
- Registrierung (Prüfung, Zulassung und Aufsicht) von Betreuer:innen
- Beratung und Unterstützung von Betreuer:innen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Berufsbetreuer:in werden:
Sollten Sie Interesse an der Arbeit als Berufsbetreuer:in haben, können Sie weitere Informationen in der Betreuungsstelle (Frau Bocks, Tel.: 05151-9035118, c.bocks@hameln-pyrmont.de) erhalten.
Die Berufsbetreuer:innen durchlaufen ein Registrierungsverfahren bei der Betreuungsbehörde, anschließend werden sie dem Betreuungsgericht vorgeschlagen. Berufsbetreuer:innen arbeiten als Selbstständige, in einer Bürogemeinschaft mit anderen Berufsbetreuer:innen oder als Angestellte bei einem Betreuungsverein.
Die Arbeitszeit kann zeitlich flexibel eingeteilt werden. Selbstständiges Arbeiten ist Voraussetzung. Die Zusammenarbeit mit den Betreuten findet eigenverantwortlich statt und hat zum Ziel, die Betroffenen gemäß ihren Wünschen im Rahmen des Regelungsbedarfs zu unterstützen.
Fachliche Voraussetzungen:
Der Anerkennung geht eine Registrierung voraus, die eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als berufliche:r Betreuer:in voraussetzt.
Die Sachkunde gilt als nachgewiesen bei einem:
✓ abgeschlossenen Jurastudium mit Befähigung zum Richter:innenamt
✓ abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit und der Sozialpädagogik
✓ andere: Die Sachkunde kann über anerkannte Fort- und Weiterbildungsinstitutionen erworben werden.
2. Vorsorgevollmachten:
- Beratung über Vollmachten und Unterstützung von Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
- Herausgabe oder Versendung entsprechender Vordrucke
- Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmachten (Gebühr: 10,-- €)
Bitte sprechen Sie zur Beratung und Beglaubigung von Vollmachten einen Termin mit den Mitarbeitern ab. Gerne senden wir Ihnen im Vorfeld Vordrucke für eine Vollmacht zu.
Die Beratung zur Vollmacht (ohne Beglaubigung), Betreuungs- und Patientenverfügungen wird auch durch den Betreuungsverein angeboten (s. unterstützende Institutionen)
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Hameln-Pyrmont.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beglaubigung einer Vollmacht benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Beglaubigung einer Vollmacht werden 10,-- € erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Unter anderem §§ 1814 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Unterstützende Institutionen
Amtsgericht Hameln
Zehnthof 1
31785 Hameln
Tel.: 05151/796-0
Betreuungsverein Hameln-Pyrmont e.V.
Grütterstraße 8
31785 Hameln
Telefon: 05151/9314-0
Weitere Informationen finden Sie unter:
- Bundesministerium der Justiz
- Niedersächsisches Justizministerium
- Amtsgericht Hameln
- Betreuungsverein Hameln-Pyrmont e.V.