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Jagdsteuer

Die Jagdsteuer ist eine traditionelle örtliche Steuer, die nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (§ 3 Abs. 2 NKAG), vom Landkreis auf der Grundlage einer kommunalen Satzung erhoben werden kann.

Als örtliche Steuer knüpft die Jagdsteuer an die Jagdausübung im Gebiet des Landkreises an. Die Jagdsteuer wird vom Kreistag des Landkreises Hameln-Pyrmont festgesetzt und beträgt aktuell 10 % v. H. des Jagdwertes.

Rechtsgrundlagen

Jagdsteuersatzung für den Landkreis Hameln-Pyrmont in der Fassung vom 17.07.2007, geändert durch die II. Nachtragssatzung zur Jagdsteuersatzung für den Landkreis Hameln-Pyrmont vom 24.09.2019.