Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Seiteninhalt

Neue Heilquellenschutzgebietsverordnung für die staatlich anerkannten Heilquellen in Bad Pyrmont

Der Schutz der Heilquellen in Bad Pyrmont ist für das Staatsbad Pyrmont von besonderer Bedeutung. Das Heilquellenschutzgebiet erstreckt sich auf niedersächsischer Seite auf den Landkreis Hameln-Pyrmont und in Nordrhein-Westfalen auf den Kreis Lippe. Damit der Schutz der Heilquellen gewährleistet ist, wurden in der Vergangenheit zwei entsprechende Schutzgebietsverordnungen nach den Landeswassergesetzen erlassen.

Ab dem 28. April 2020 wird die neue – nun einheitliche - Heilquellenschutzgebietsverordnung in Kraft treten.

Nachstehend kann die Heilquellenschutzgebietsverordnung nebst ihrer Anlagen eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Heilquellenschutzgebietsverordnung
Anlage A - Genehmigungspflichtige und verbotene Handlungen
Anlage 1 (Übersichtskarte des gesamten Heilquellenschutzgebietes)
Anlage 2 (Übersichtskarte der qualitativen Schutzzonen des Heilquellenschutzgebietes)

Bei Fragen erreichen Sie uns unter den folgenden Telefonnummern:

Landkreis Hameln-Pyrmont                                                     Bezirksregierung Detmold

Udo Hagemann (05151/903-4308)                                             Joachim Loheide (05231/71-5404)

Mareike Kuckuck (05151/903-4316)                                           Marten Eisberg (05231/71-5447)