Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Seiteninhalt

Familie und Kinder

Der Landkreis Hameln-Pyrmont bietet vielfältige, qualitativ hochwertige und gut erreichbare Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche. Die attraktiven schulischen und beruflichen Bildungsreinrichtungen ermöglichen allen Menschen individuelle Bildungswege.

Kindertagesstätten

Kindertagesstätten sind Ganztagseinrichtungen oder Einrichtungen, die die Betreuung für Kinder im Alter von 0 bis zum Ende der Grundschulzeit anbieten. Die Kindertagesstätten gliedern sich dabei in drei Gruppen:

  • Krippen

    Die Kinderkrippen sind Einrichtungen oder Gruppen der Kindertagesbetreuung bzw. familienergänzende Kinderbetreuungen für Kleinstkinder.

    Die Krippeneinrichtungen für Kinder von 0-3 Jahren vor Ort sind in der Betreuungsbörse des Landkreises Hameln-Pyrmont zu finden.

  • Kindergarten

    Der Kindergarten ist eine Einrichtung zur frühen Kinderbetreuung und Kindertagesbetreuung, Erziehung und Bildung des Kindes. Wenn ein Kind 3 Jahre alt ist, hat es in Deutschland das Recht auf einen Kindergartenplatz. Bei geringem Einkommen der Eltern werden die Kosten vom Jugendamt übernommen. Im Kindergarten erhält das Kind eine Förderung in der deutschen Sprache.

    In den einzelnen Kindertagesstätten in Hameln-Pyrmont gibt es verschiedene Betreuungsangebote für Kinder.

    Kindergärten für Kinder von 3-6 Jahren vor Ort sind in der Betreuungsbörse des Landkreises Hameln-Pyrmont zu finden.

  • Schul- oder Kinderhort

    Der Schul- oder Kinderhort bietet eine Kindertagesbetreuung und wird meist bis zur 4. Klasse besucht. Horte sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und haben (wie die Kindergärten und Kinderkrippen) ein Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebot.

Kosten für die Betreuung der Kinder

Die anfallenden Kosten für die Betreuung der Kinder können durch den Landkreis Hameln-Pyrmont übernommen werden.

Weitere Informationen zu der Übernahme der Kosten:

Landkreis Hameln-Pyrmont, Team Wirtschaftliche Jugendhilfe

Kontakt: Sabine Hertel
             Süntelstraße 9, 31785 Hameln
             Telefon: 05151 / 903-3620
             E-Mail: sabine.hertel@hameln-pyrmont.de

             Heike Kleinsorge
             Süntelstraße 9, 31785 Hameln
             Telefon: 05151 / 903-3624
             E-Mail: heike.kleinsorge@hameln-pyrmont.de

Das deutsche Bildungssystem

In Deutschland besteht eine Schulpflicht. Das bedeutet Kinder und Jugendliche müssen eine öffentliche oder offiziell anerkannte Schule besuchen. Kinder müssen mindestens 9 Jahre lang in die Schule gehen.

Ein Schuljahr beginnt im August oder September und dauert bis Juni oder Juli eines Jahres.

Die Schüler besuchen in der Regel staatliche Schulen. Hier zahlt man kein Schulgeld. Geringe Kosten entstehen für Kopien, Materialien oder Ausflüge. In privaten Schulen muss man Schulgeld bezahlen. 

In Deutschland ist Bildung sehr wichtig. Das Bildungssystem ist öffentlich und frei organisiert, staatlich finanziert und überwiegend kostenfrei. Studium, Aus- und Weiterbildung sind für alle Menschen zugänglich, wenn die erforderlichen Schulabschlüsse und Bildungszertifikate vorliegen. 

Diese Schulformen gibt es im Landkreis Hameln-Pyrmont:

  • Grundschule (Klasse 1-4)
    Die Grundschule beginnt in der Regel für 6-jährige Kinder. Die Kinder besuchen die Klassen 1-4. Nach der 4. Klasse wird gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern entschieden, welche weiterführende Schule das Kind ab der 5. Klasse besucht.

  • Hauptschule (Klasse 5-9/10)
    Die Hauptschule ist eine allgemeinbildende weiterführende Schule. Sie umfasst die Klassenstufen 5-9 beziehungsweise 10 und wird mit dem Hauptschulabschluss abgeschlossen. Der Unterricht der Hauptschule zielt auf die Berufsreife der Schüler ab und ist sehr stark praxisbezogen.

  • Realschule (Klasse 5-10)
    Die Realschule ist eine allgemeinbildende weiterführende Schule. Sie umfasst die Klassenstufen 5-10 und wird mit der mittleren Reife (Realschulabschluss/Fachoberschule) abgeschlossen. Der Abschluss der 10. Klasse in der Realschule ermöglicht einen Besuch einer höheren Berufsfachschule und Fachoberschule.

  • Oberschule (Klasse 5-10)
    Die Oberschule fasst die Haupt- und die Realschule als eine Schulform zusammen. In dieser Form kann ein Hauptschul- oder eine Realschulabschluss erreicht werden. Viele Oberschulen bieten einen gymnasialen Bereich an. Um das Abitur zu erreichen, muss ein Gymnasium oder eine Gesamtschule mit Oberstufe besucht werden.

  • (Fach-)Gymnasium (Klasse 5-12/13)
    Nach einer erfolgreichen Prüfung am Ende der 12. oder 13. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler das Abitur oder das Fachabitur. Mit diesem Abschluss erhält man die Berechtigung an einer Hochschule oder Fachhochschule zu studieren. Als Alternative kann auch der direkte Einstieg in die Arbeitspraxis mit einer Berufsausbildung gewählt werden.

  • Förderschulen
    Eine Förderschule – auch Sonderschule, Förderzentrum oder Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt – bezeichnet in Deutschland eine Schulart für Kinder und Jugendliche, die eine Lern-, geistige oder körperliche Behinderung haben. In der Förderschule wird ein sonderpädagogischer Unterricht angeboten, der speziell auf die jeweiligen Beeinträchtigungen zugeschnitten ist.

 

Schulpflicht

Schulpflicht

In Deutschland besteht eine Schulpflicht. Das bedeutet Kinder und Jugendliche müssen eine öffentliche oder offiziell anerkannte Schule besuchen. Kinder müssen mindestens 9 Jahre lang in die Schule gehen. Ein Schuljahr beginnt im August oder September und dauert bis Juni oder Juli eines Jahres.

Die Schüler besuchen in der Regel staatliche Schulen. In Deutschland ist der Staat für die meisten Schulen verantwortlich. Der Unterricht ist kostenlos. Hier zahlt man kein Schulgeld. Geringe Kosten entstehen für Kopien, Materialien oder Ausflüge.

Die Privatschulen sind nicht öffentlich. Sie befinden sich zum Beispiel in der Verantwortung eines Vereins, Privatpersonen, Personengellschaften oder einer kirchlichen Organisation. Bei den privaten Schulen muss für den Unterricht Schulgeld bezahlt werden. Die monatlichen Kosten sind unterschiedlich und richten sich oft nach dem Einkommen der Eltern.

Schulen im Landkreis Hameln-Pyrmont

In der Regel kann frei entschieden werden, welche Schule das Kind im Landkreis Hameln-Pyrmont besucht. Am besten ist es sich ein paar Schulen anzuschauen und sich vor Ort über die Schule zu informieren. Viele Schulen bieten neben dem Unterricht auch Freizeitaktivitäten, wie Theateraufführungen, Sport, Sprach- und Musikgruppen oder Ausflüge an.

Wenn die Kinder oder Jugendliche noch nicht sicher Deutsch sprechen, sind Deutschkurse, wie zum Beispiel „Deutsch als Fremdsprache“ in einer Schule wichtig.

 

Jugendamt

Was macht das Jugendamt

Die Eltern und Erziehungsberechtigten erhalten durch das Jugendamt Unterstützung bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Das Jugendamt bietet den Familien viele verschiedene Angebote.

Dazu zählen

  • die Beratung zur Kinderbetreuung,
  • die Gestaltung von Spielplätzen,
  • Entwicklung junger Menschen durch außerschulische Angebote wie Jugendhäuser, Jugendfreizeiten und Projekte,
  • Hilfe für Jugendliche im Strafverfahren,
  • Familien-, Trennungs- und Scheidungsberatung,
  • Beratung zur Vormundschaft und
  • Beratung bei der Adoption.

Die Mitarbeiter im Jugendamt sind Ansprechpartner bei Problemen in der Familie und mit den Kindern. Sie unterstützen, begleiten und beraten die Familien, um den Kindern und Jugendlichen ein gutes Umfeld zu ermöglichen und sie gut aufwachsen können.

Weitere Informationen sind beim Jugendamt Landkreis Hameln-Pyrmont zu finden.

Streit, Krisen und Gewalt in der Familie

In jeder Familie können Krisen oder Streit vorkommen. Wenn viel Streit in der Familie vorkommt und es sogar zu Gewalt kommt, ist professionelle Hilfe in einer Beratungsstelle nötig. Die Beratungsstellen sind kostenlos und dort wird auf Wunsch anonym geholfen. Alle Kinder in Deutschland haben ein Recht auf eine Erziehung ohne Gewalt. Die Polizei, das Jugendamt oder eine Erziehungsberatungsstelle helfen bei Problemen.

Erziehungsberatungsstelle Landkreis Hameln-Pyrmont

Kontakt: Hermannstraße 1, 31785 Hameln
             Telefon: 05151 / 903-3535

Vormundschaft

Was ist ein Vormund?

Solange ein Mädchen oder ein Junge noch nicht 18 Jahre alt ist, muss es jemanden geben, der die Verantwortung übernimmt. Eigentlich ist dies die Aufgabe der eigenen Eltern.

Wer bekommt einen Vormund?

Wenn die Eltern der Kinder gestorben sind und unter 18 Jahre sind, erhalten sie einen Vormund. Manchmal sind Eltern sehr krank und müssen die Verantwortung für ihr Kind abgeben. Es kommt auch vor, dass Eltern sich nicht um ihre Kinder kümmern oder sie schlagen und misshandeln. Dann kann es sein, dass ein Familiengericht den Eltern die Verantwortung für ihre Kinder ganz oder teilweise wegnimmt. Die Eltern dürfen dann nicht mehr für ihr Kind sorgen. Bis zum 18. Lebensjahr muss es jemanden geben, der sich um das Kind kümmert. Diese Person ist dann der Vormund. Wenn ein Mädchen unter 18 Jahren ein Kind bekommt, erhält das Mädchen für ihr Kind auch einen Vormund.

Wer kann Vormund werden?

Das Familiengericht kann jeden Erwachsenen als Vormund bestimmen. Der Erwachsene übernimmt persönlich die Verantwortung für das Kind und soll die Interessen vertreten. Das Kind darf auch selber Erwachsene zur Vormundschaft vorschlagen.