Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Seiteninhalt
28.04.2026

Landkreis informiert Schulen vorsorglich über Vorfall in der Schülerbeförderung

Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat gestern mehrere Schulen im Kreisgebiet, an denen Schülerinnen und Schüler im freigestellten Schülerverkehr befördert werden,  vorsorglich über einen gemeldeten Vorfall informiert. Grund für die Information ist der Hinweis, dass eine bislang unbekannte Person ein Kind nach Schulschluss angesprochen und sich dabei als Fahrer eines Taxis ausgegeben haben soll, der das Kind abholen solle.

Der Landkreis nimmt entsprechende Hinweise sehr ernst. Mit der Information an die Schulen sollten die Schulleitungen kurzfristig sensibilisiert und gleichzeitig gebeten werden, die betroffenen Schülerinnen und Schüler im freigestellten Schülerverkehr noch einmal darauf hinzuweisen, ausschließlich in die ihnen bekannten Fahrzeuge einzusteigen beziehungsweise nur mit den ihnen bekannten Fahrerinnen und Fahrern mitzufahren.

„Uns war es wichtig, die betreffenden Schulen schnell und vorsorglich zu informieren. Insbesondere Schulen mit Schülerinnen und Schüler im freigestelltem Schülerverkehr werden um besondere Wachsamkeit gebeten, damit die Kinder nicht in ein falsches Fahrzeug steigen“,  erklärt Hameln-Pyrmonts Erster Kreisrat Dr. Robra.

Eltern werden gebeten, ihre Kinder ebenfalls darauf hinzuweisen, grundsätzlich nicht in unbekannte Fahrzeuge einzusteigen und sich im Zweifel an Lehrkräfte, Betreuungspersonen oder andere vertraute Erwachsene zu wenden. Verdächtige Beobachtungen sollten unmittelbar der Polizei gemeldet werden.

In dieser Angelegenheit steht der Landkreis mit der Polizei im Austausch.

Der freigestellte Schülerverkehr ergänzt die reguläre Schülerbeförderung. Er kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Schule nicht oder nicht zumutbar mit dem öffentlichen Linienverkehr erreichen können. Die Beförderung erfolgt dann in der Regel mit dafür beauftragten Taxiunternehmen.