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Beratungstag für Verfolgte der SBZ/DDR-Diktatur am 19. Mai 2026 beim Landkreis Hameln-Pyrmont

19.05.2026
10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Raum 0H21
Landkreis Hameln-Pyrmont »
Süntelstraße 9
31785 Hameln
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Telefon: 05151 903-0
Fax: 05151 903-1502
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Beratungstag für Verfolgte der SBZ/DDR-Diktatur am 19. Mai 2026 beim Landkreis Hameln-Pyrmont

Mehr als 35 Jahre nach dem Mauerfall und der deutschen Wiedervereinigung leiden zahlreiche Opfer weiterhin unter den Folgen des SED-Regimes. Um möglichst viele der in Niedersachsen Betroffenen ortsnah über bestehende Hilfs- und Leistungsangebote sowie über relevante Änderungen zu informieren, organisiert das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung alljährlich Beratungstage vor Ort.

Viele der Betroffenen haben Ihre Rechte bislang noch nicht in Anspruch genommen.
Eine wesentliche Änderung ist seit dem 01.07.2025 in Kraft: Die Bedürftigkeitsprüfung beim Bezug der sogenannten Opferrente entfällt. Die besondere Zuwendung wird nun einkommensunabhängig gezahlt. Sie beträgt inzwischen 400 Euro und wird ab dem Jahr 2026 dynamisiert.

Die Beratungen werden von fachkompetenten Vertreterinnen und Vertretern der Opferverbände und des Niedersächsischen Netzwerks für SED- und Stasiopfer sowie von Fachpersonal aus Sachsen-Anhalt unterstützt. Einige von ihnen waren selbst Opfer der Diktatur in der DDR. Der nächste Beratungstag findet statt am:

Dienstag, 19. Mai 2026

10.00 bis 15.00 Uhr
Landkreis Hameln-Pyrmont - Raum 0H21 -
31785 Hameln, Süntelstraße 9

Eine Beratung ist auch ohne Voranmeldung möglich. Terminabsprachen im Vorfeld erfolgen telefonisch unter der Telefonnummer 0511/1204768. Der Beratungsraum ist barrierefrei erreichbar. Telefonische Anfragen sind am Beratungstag während der genannten Sprechzeiten unter der Telefonnummer 05151/903-8002 möglich. Auf Grundlage der SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen wird geschaut, welche Möglichkeiten der Rehabilitierung oder Anerkennung in Betracht kommen. Zudem besteht die Option, einen Antrag auf Einsichtnahme in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes beim Stasi-Unterlagen Archiv gegen Vorlage des Personalausweises zu stellen bzw. sich bezüglich Antragstellung beraten zu lassen.

Hintergrundinformationen

Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht hat der Deutsche Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürgerinnen und -Bürger beziehen. Die drei Rehabilitierungsgesetze sind miteinander verzahnt und ergänzen sich. Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) ermöglicht Betroffenen die Aufhebung rechtsstaatswidriger strafrechtlicher Entscheidungen von staatlichen deutschen Gerichten und sieht unter anderem Hilfen nach § 17 (Kapitalentschädigung) und § 17a (besondere Zuwendung) vor.

Die Kapitalentschädigung beträgt aktuell 306,78 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat einer mit den wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung. Ab 90 Tagen Haftzeit kann eine einkommensunabhängige Zuwendung für Haftopfer gewährt werden. Die Höhe der besonderen Zuwendung, die sogenannte „Opferrente“, beträgt seit dem 1. Juli 2025 400 Euro monatlich und wird ab dem Jahr 2026 dynamisiert und an die Rentenentwicklung gekoppelt. Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) knüpft mit dem Ziel eines Nachteilsausgleichs verfolgungsbedingter Eingriffe in Ausbildung oder Beruf an das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz und das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz an. Es erfasst auch Maßnahmen des Betriebes oder staatlicher Organe (u. a. Nichtzulassung oder Exmatrikulation zu Fach-/Hochschule, Kündigung oder Lohn- bzw. Gehaltsminderung, Entzug der Gewerbeerlaubnis).

Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VerRehaG) dient der Aufhebung von elementar rechtsstaatswidrigen Verwaltungshandelns bzw. politischer Verfolgungsmaßnahmen, wenn die Maßnahmen zu einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögenswerte oder einer beruflichen Benachteiligung (z. B. im Rahmen einer Ausreiseantragstellung) geführt haben. Die noch heute unmittelbar für Betroffene fortwirkenden Folgen von Verwaltungswillkür und Verwaltungsunrecht sollen durch soziale Ausgleichsmaßnahmen gemildert werden.