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Brandschutz / Feuerwehr

Der Landkreis übernimmt die übergemeindlichen Aufgaben im abwehrenden Brandschutz.

Die übergemeindlichen Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes werden im Bauaufsichtsamt unter Bauaufsicht erledigt.

Das Amt für Feuerwehr / Katastrophenschutz / Rettungsdienst ist für die Aufgabenwahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes zuständig und hat für das Kreisgebiet insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • die Durchführung von Ausbildungslehrgängen,
  • die Überprüfung der Feuerwehren auf ihre Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft,
  • die Durchführung eines Open-House-Verfahrens zum Anschluss von Brandmeldeanlagen an die KRL Wesebergland
  • die Beratung der Gemeinden in allen Angelegenheiten des Brandschutzes und der Hilfeleistung sowie die Förderung der Ausrüstung der Feuerwehren,
  • die Einrichtung und Erhaltung der zur überörtlichen Alarmierung und Nachrichtenvermittlung erforderlichen Anlagen,
  • die Einrichtung und Unterhaltung der Feuerwehrtechnischen Zentrale zur Unterbringung, Pflege und Prüfung von Fahrzeugen, Geräten und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen,
  • die Einrichtung und Unterhaltung einer ständig besetzten Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle,
  • das Aufstellen von Alarm- und Einsatzplänen der Kreisfeuerwehr und die Durchführung von Alarmübungen und
  • den Einsatz der Kreisfeuerwehr.   

Die im Landkreis vorhandenen 105 Freiwilligen Feuerwehren, die vier Werkfeuerwehren sowie die vom Landkreis unterhaltene Feuerwehrtechnische Zentrale einschließlich der Kreisfeuerwehrbereitschaft KatS bilden die Kreisfeuerwehr.

Die Kreisfeuerwehr, die vom Kreisbrandmeister geleitet wird, führt überörtliche Einsätze durch.

Sofern Mitglieder der örtlichen Feuerwehren an Fortbildungsveranstaltungen des Landkreises Hameln-Pyrmont oder in dessen Auftrag teilgenommen haben und der private Arbeitgeber während dieser Zeit Lohn/Gehalt weitergezahlt hat, kann er dieses von Landkreis Hameln-Pyrmont zurückerhalten. Die entsprechenden Anträge finden Sie unter dem Reiter Dokumente. Das Amt für Feuerwehr/KatS/Rettungsdienst legt außerdem Waldbrandgefahrenbezirke fest und bestellt für diese Waldbrandbeauftragte. Die Bestellung, der Sitz und die örtliche Zuständigkeit ist hier zu finden: Liste der Waldbrandbeauftragten.

Weitere Informationen zur Kreisfeuerwehr finden Sie hier.

Open-House-Verfahren zum Anschluss von Brandmeldeanlagen an die KRL Weserbergland

Der Landkreis Hameln-Pyrmont führt ein Open-House-Verfahren über den Betrieb einer Alarmübertragungsanlage zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen an die Kooperative Regionalleitstelle Weserbergland durch.

In diesem Verfahren können alle interessierten Unternehmen, die die Eignungskriterien erfüllen und nachweisen fortlaufend die Zulassung als Gestattungsnehmer im Open-House-Verfahren zur Errichtung einer Alarmübertragungsanlage in der Leistelle des Gestattungsgebers beantragen.

Die Teilnahme erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, technischen Regelwerken sowie der von dem Landkreis Hameln-Pyrmont festgelegten Anforderungen und Bedingungen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nur bei vollständiger Erfüllung aller festgelegten Voraussetzungen.

Erforderliche Unterlagen zum Download:

Formblätter Open-House-Verfahren

Gestattungsvertrag Open-House-Verfahren

Teilnahmebedingungen Open-House-Verfahren

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss von Brandmeldeanlagen

Ansprechpartner:

Projektmanagement KRL Weserbergland
Ruthenstraße 7
DEU-Hameln 31785
Telefon
 : 
05151 95100145
E-Mail
 : 
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