Brandschutz / Feuerwehr
Der Landkreis übernimmt die übergemeindlichen Aufgaben im abwehrenden Brandschutz.
Die übergemeindlichen Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes werden im Bauaufsichtsamt unter Bauaufsicht erledigt.
Das Amt für Feuerwehr / Katastrophenschutz / Rettungsdienst ist für die Aufgabenwahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes zuständig und hat für das Kreisgebiet insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
- die Durchführung von Ausbildungslehrgängen,
- die Überprüfung der Feuerwehren auf ihre Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft,
- die Beratung der Gemeinden in allen Angelegenheiten des Brandschutzes und der Hilfeleistung sowie die Förderung der Ausrüstung der Feuerwehren,
- die Einrichtung und Erhaltung der zur überörtlichen Alarmierung und Nachrichtenvermittlung erforderlichen Anlagen,
- die Einrichtung und Unterhaltung der Feuerwehrtechnischen Zentrale zur Unterbringung, Pflege und Prüfung von Fahrzeugen, Geräten und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen,
- die Einrichtung und Unterhaltung einer ständig besetzten Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle,
- das Aufstellen von Alarm- und Einsatzplänen der Kreisfeuerwehr und die Durchführung von Alarmübungen,
- der Einsatz der Kreisfeuerwehr.
Die im Landkreis vorhandenen 105 Freiwilligen Feuerwehren, die vier Werkfeuerwehren sowie die vom Landkreis unterhaltene Feuerwehrtechnische Zentrale einschließlich der Kreisfeuerwehrbereitschaft KatS bilden die Kreisfeuerwehr.
Die Kreisfeuerwehr, die vom Kreisbrandmeister geleitet wird, führt überörtliche Einsätze durch.
Sofern Mitglieder der örtlichen Feuerwehren an Fortbildungsveranstaltungen des Landkreises Hameln-Pyrmont oder in dessen Auftrag teilgenommen haben und der private Arbeitgeber während dieser Zeit Lohn/Gehalt weitergezahlt hat, kann er dieses von Landkreis Hameln-Pyrmont zurückerhalten. Die entsprechenden Anträge finden Sie unter dem Reiter Dokumente. Das Amt für Feuerwehr/KatS/Rettungsdienst legt außerdem Waldbrandgefahrenbezirke fest und bestellt für diese Waldbrandbeauftragte. Die Bestellung, der Sitz und die örtliche Zuständigkeit ist hier zu finden: Liste der Waldbrandbeauftragten.
Weitere Informationen zur Kreisfeuerwehr finden Sie hier.
